Dokument-Nr. 4415
Preußische Regierung: [Kein Betreff], 05. Dezember 1919
Die Staatsregierung hätte gegen die Annahme des Absatz [sic] 4 durch die Landesversammlung Bedenken nicht geltend zu machen gehabt, denn es ist ihr nicht zweifelhaft und auch sonst von keiner Seite in Zweifel gezogen worden, dass die Neuregelung der bisher vertragsmässig geregelten Beziehungen zwischen der römischen Kirche und dem preussischen Staate auf Grund einer neuen Vereinbarung mit dem römischen [sic] Stuhle erfolgen wird.