Fakultät für die deutschen Bischöfe von 1921 hinsichtlich der Absolution von der Exkommunikation und von den Sünden der Apostasie, des Schismas und der Häresie

Nach den politischen Umwälzungen der ersten Nachkriegszeit waren etliche Katholiken bereit, in die katholische Kirche zurückzukehren. Um dieses zu erleichtern, erteilte Benedikt XV. am 2. August 1921 auf Antrag des Breslauer Fürstbischofs Adolf Kardinal Bertram den deutschen Bischöfen die dreijährige Fakultät der Absolution von der Exkommunikation und von den Sünden der Apostasie, des Schismas und der Häresie. 1924 bat Bertram um eine Erneuerung der Befugnisse. Auf Vorschlag Pacellis wurde der entsprechende Indult durch Anwendung einer weiten Auslegung des can. 2254 CIC/1917 von der Heiligen Pönitentierie erteilt. Das Verfahren gewährleistete u. a. den Schutz der Apostaten vor unbequemem öffentlichem Aufsehen. Der Indult fand auch nach der massiven "Entkonfessionierung" zur Zeit des Nationalsozialismus Anwendung. 
Literatur
GRAHAM, Robert H., L'apostasia come problema pastorale nella Germania nazista e weimariana, in: La Civiltà Cattolica 132,3 (1981), S. 30-41.
Archiv für katholisches Kirchenrecht 108 (1928), S. 127 f.
Archiv für katholisches Kirchenrecht 114 (1934), S. 140-142.
Empfohlene Zitierweise
Fakultät für die deutschen Bischöfe von 1921 hinsichtlich der Absolution von der Exkommunikation und von den Sünden der Apostasie, des Schismas und der Häresie, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1225, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1225. Letzter Zugriff am: 03.12.2024.
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 12.01.2016.
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