Missio canonica

Missio canonica ("kanonische Sendung") ist der kirchenrechtliche Oberbegriff für die verschiedenen Ermächtigungen und Beauftragungen zur amtlichen Verkündigung der katholischen Lehre: die Beauftragung zum Predigtdienst und die Erteilung von Lehraufträgen. Die Übertragung dieser Lehrerlaubnis erfolgt durch das kirchliche Lehramt, d. h. durch den Papst oder die Bischöfe (vgl. can. 1328 CIC/1917).
Sowohl Religionslehrer als auch Hochschullehrer benötigen zur Ausübung ihres Amtes die Missio canonica. Diese kann jederzeit entzogen werden, wenn der Beauftragte in seiner Lehrtätigkeit oder in seinem Lebenswandel nicht mehr mit der kirchlichen Lehre übereinstimmt.
Von Missio canonica wird terminologisch die Unbedenklichkeitserklärung Nihil obstat ("es steht nichts entgegen") unterschieden, die zum Ausdruck bringt, dass gegen die Berufung eines Hochschullehrers von lehramtlicher Seite nichts einzuwenden ist.
Quellen
1917 Codex Iuris Canonicis, can. 1328, in: www.jgray.org (Letzter Zugriff am: 02.08.2016).
Codex Iuris Senior, can. 1328, in: www.catho.org (Letzter Zugriff am: 02.08.2016).
GASPARRI, Pietro (Hg.), Codex Iuris Canonici Pii X Pontificis Maximi iussu digestus, Benedicti Papae XV auctoritate promulgatus, Rom 1917, can. 1328, in: archive.org (Letzter Zugriff am: 02.08.2016).
Literatur
HOFMEISTER, Philipp, Missio canonica, in: Lexikon für Theologie und Kirche 7 (1935), Sp. 217 f.
RIEDEL-SPANGENBERGER, Ilona, Missio canonica, in Lexikon für Theologie und Kirche3 7 (1998), Sp. 287 f.
RIEDEL-SPANGENBERGER, Ilona, Sendung in der Kirche. Die Entwicklung des Begriffes "missio canonica" und seine Bedeutung in der kirchlichen Rechtssprache, Paderborn u. a. 1991.
Empfohlene Zitierweise
Missio canonica, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1486, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1486. Letzter Zugriff am: 04.12.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 23.02.2017.
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