Die Kanzlei der Apostolischen Breven bildete nach der Apostolischen Konstitution
"Sapienti consilio de romana curia" Pius' X. vom 29. Juni 1908 neben den Sektionen
für die "außerordentlichen" und die "ordentlichen Angelegenheiten" die dritte Sektion des
Staatssekretariats. Diese Gliederung wurde auch in den Codex Iuris Canonici von 1917
(can. 263) übernommen. Aufgabe der Kanzlei der Apostolischen Breven waren Ausfertigung
und Versand der päpstlichen Breven. Sie war dabei nicht nur für ein gutes Latein, sondern
auch für die äußere Gestaltung der Dokumente zuständig. Später beschränkte sich ihre
Zuständigkeit jedoch auf wichtigere Schreiben wie Breven für Seligsprechungen oder die
Erhebung von Kirchen zu Basilicae minores. Sie wurde von einem Prälaten geleitet.
Die
Ursprünge der Kanzlei der Apostolischen Breven gehen auf die Secreteria Apostolica zurück.
Aus dieser ging die Segreteria dei Brevi Apostolica hervor, welche seit 1678 eine autonome
Stellung erhielt und der ein Kardinal mit großer Machtfülle vorstand. 1908 wurden die
Kompetenzen der Segreteria auf verschiedene Kongregationen aufgeteilt, insbesondere auf die
Konzils- und Sakramentenkongregation sowie auf das Staatssekretariat.
Quellen
Apostolische Konstitution "Sapienti consilio de romana curia" vom 29. Juni 1908;
Schlagwort Nr. 14075.
Literatur
DEL RE, Niccolò, La Curia Romana. Lineamenti storico-giuridici, Vatikanstadt
41998, S. 81-83.
Staatssekretariat und Heilige Kongregation für die Außerordentlichen Kirchlichen
Angelegenheiten;
Schlagwort Nr. 8007.
Empfohlene Zitierweise
Kanzlei der Apostolischen Breven, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 15088, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/15088. Letzter Zugriff am: 08.09.2024.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 29.01.2018.Als PDF anzeigen