Die Auszeichnung "Päpstlicher Hausprälat" ("praelatus domesticus") war die
zweitwichtigste Würde (nach "Päpstlicher Ehrenkaplan" und vor "Apostolischer Protonotar"),
die der Papst Klerikern, in der Regel auf Antrag eines Bischofs, verleihen konnte. Die
Hausprälaten waren berechtigt, im liturgischen sowie im außerliturgischen Bereich eine
spezielle Gewandung zu tragen. Heute werden die "Päpstlichen Hausprälaten" "Ehrenprälaten
Seiner Heiligkeit", "Prälaten seiner Heiligkeit" oder "Päpstliche Ehrenprälaten" genannt.
Die offizielle Anrede lautet "Prälat".
Literatur
MARITZ, Heinz, Prälat in: Lexikon für Theologie und Kirche3 8 (1999), Sp. 504 f.
SCHULZ, Wienfried, Ehrentitel, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 3 (1995), Sp. 511.
Empfohlene Zitierweise
Päpstlicher Hausprälat, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 16048, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/16048. Letzter Zugriff am: 08.12.2024.Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 30.11.2010.Als PDF anzeigen