Untersuchung des Optionsrechts des Bautzener Kathedralkapitels durch die Konzilskongregation
In der Kurie führten diese Forderungen, die auch das Optionsrecht für höhere Pfründe vorsahen, zu einer Untersuchung durch die Konzilskongregation nach den Bestimmungen des CIC/1917, der das Optionsrecht nur noch mit Stiftungsbriefen vorsah. Der Vorgang innerhalb der Konzilskongregation ist aus den vatikanischen Akten noch nicht rekonstruierbar. Mit Schreiben vom 5. Februar 1927 teilte Sbarretti hingegen Pacelli das Ergebnis der Untersuchung knapp mit. Demnach widerspreche die Meißner Regelung geltendem Recht.
Literatur
FISCHER, Hans Friedrich, Die Wiedererrichtung des Bistums Meißen 1921 und ihre
Vorgeschichte (Studien zur katholischen Bistums- und Klostergeschichte 34), Leipzig
1992, S. 71.