Lex fundationis

Als Lex oder auch Tabula fundationis wurden im Kirchenrecht die in der Stiftungsurkunde festgeschriebenen Bedingungen bezeichnet, die ein Stifter an eine von ihm gestiftete kirchliche Pfründe knüpfte. Darunter fielen z. B. die Patronats- und Kollationsrechte.
Literatur
SCHILLING, Bruno, Der kirchliche Patronat nach canonischem Rechte, Leipzig 1854, S. 86-91.
Empfohlene Zitierweise
Lex fundationis, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1701, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1701. Letzter Zugriff am: 02.12.2024.
Online seit 29.01.2018, letzte Änderung am 10.09.2018.
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