Rückgabe der deutschen Missionen durch die Friedensverträge
"Die Regierung, die über diese Gebiete [die deutschen überseeischen Besitzungen] die behördliche Gewalt ausübt, darf die erforderlichen Anordnung hinsichtlich der Heimschaffung der dortigen deutschen Reichsangehörigen sowie hinsichtlich der Bedingungen treffen, unter denen deutsche Reichsangehörige europäischer Herkunft zur Niederlassung, zum Besitzerwerb, zum Handel oder zur Ausübung eines Berufs daselbst zugelassen oder nicht zugelassen werden."
Darüber hinaus geht Artikel 438 genauer auf die Missionen ein:
"Die alliierten und assoziierten Mächte kommen überein, daß, soweit deutsche Gesellschaften oder deutsche Personen auf ihrem oder ihrer Regierung gemäß dem gegenwärtigen Vertrag anvertrauten Gebiet religiöse christliche Missionen unterhalten haben, das Eigentum solcher Missionen oder Missionsgesellschaften einschließlich des Eigentums von Handelsgesellschaften, deren Ertrag der Unterhaltung dieser Missionen dient, weiter für Missionszwecke verwendet werden soll. Um die gehörige Ausführung dieser Verpflichtung zu sichern, werden die alliierten und assoziierten Regierungen das bezeichnete Eigentum Verwaltungsräten verantworten, die sie ernennen oder bestätigen und welche das religiöse Bekenntnis der Mission teilen, um deren Eigentum es sich handelt.
Die alliierten und assoziierten Regierungen üben weiterhin eine vollständige Aufsicht über die Leiter dieser Missionen aus und wahren die Interessen dieser Missionen.
Deutschland nimmt von den vorstehenden Verpflichtungen Vermerk, erklärt seine Zustimmung zu jeder Anordnung, welche die beteiligten alliierten und assoziierten Regierungen zwecks Erfüllung des Werkes der genannten Missionen oder Handelsgesellschaften erlassen haben oder erlassen, und verzichtet auf jeden Einwand dagegen."
Erst nach der Lösung der Weltmission von den nationalen Kolonialismen unter Benedikt XV. und Pius XI. konnten deutsche Missionare seit 1922 wieder in Übersee tätig werden.
Quellen
Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 16. Juli 1919 [enthält Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919], in: Reichs-Gesetzblatt 1919, Nr. 140, S. 687-1350, hier 896 f. u. 1324 f.
Literatur
RICHTER, Reinhard, Nationales Denken im Katholizismus der Weimarer Republik (Theologie 29), Münster / Hamburg / London 2000, S. 312 f.