Unterstützungszahlungen der hessischen Regierung an Geistliche in der Weimarer Republik

Das Land Hessen unterstützte die Besoldung der katholischen Geistlichen genau wie das Deutsche Reich mit einem Zuschuss. Dieser wurden am 1. Dezember 1923 erheblich eingeschränkt und am 1. Oktober 1924 ganz abgeschafft.
Quellen
MAYER, Philipp Jakob, Einstellung bezw. Beschränkung der staatlichen Vorschüsse an die Kirche, in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz, 12. Dezember 1923, S. 36 f.
Empfohlene Zitierweise
Unterstützungszahlungen der hessischen Regierung an Geistliche in der Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 19098, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/19098. Letzter Zugriff am: 06.12.2024.
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 25.02.2019.
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