TEI-P5
Die Beamtenbesoldung wurde in der Weimarer Republik zwei Mal grundlegend neu
geregelt. Nachdem Krieg und Nachkriegsinflation dazu geführt hatten, dass der Anteil der
Teuerungszulagen der Bezüge den des Grundgehalts erheblich überstieg, vereinfachte das
Beamtenbesoldungsgesetz vom 30. April 1920 die Besoldungsordnung grundlegend. Die
folgende Inflationszeit machte jedoch insgesamt 20 Ergänzungs- und Änderungsgesetze
nötig. Das Besoldungsgesetz vom 16. Dezember 1927 sollte auf die seit dem Ende der
Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten reagieren, führte tatsächlich aber zu einer
Redifferenzierung der Besoldungsordnung.
Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 26.06.2019. Als PDF anzeigen
Beamtenbesoldung in der Weimarer Republik
Literatur
FRERICH, Johannes / FREY, Martin, Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in
Deutschland, Bd. 1: Von der vorindustriellen Zeit bis zum Ende des Dritten Reichs,
München / Wien 1993, S. 224-226.
Empfohlene Zitierweise
Beamtenbesoldung in der Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2214, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2214. Letzter Zugriff am: 21.05.2025.