TEI-P5
Bereits in den zehn Geboten wird der Raub des Eigentums anderer verurteilt und damit
Eigentum als solches anerkannt. Die katholische Kirche versteht Eigentum als Leihgabe
Gottes, die es verantwortungsvoll zu verwalten gilt. Der Erwerb von Eigentum wird daher als
wünschenswert angesehen, wenn er beispielsweise dem Erhalt der eigenen Familie dient.
Verurteilt werden dagegen Gier, Habsucht oder Geiz, da Eigentum gegenüber den Mitmenschen
und der Gesellschaft verpflichtet. Enteignungen, wie im Sozialismus, lehnt die Kirche ab und
setzt sich stattdessen für den Schutz des Eigentums (auch: des Eigentums der Kirche)
ein.
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Lehre der römisch-katholischen Kirche zum Privateigentum
Literatur
HILGENREINER, Karl, Eigentum, in: Lexikon für Theologie und Kirche 3 (1931),
Sp. 593-598.
MAUSBACH, Joseph, Katholische Moraltheologie. Spezielle Moral, zweiter Teil: Der
irdische Pflichtenkreis, Münster 1922, §§ 28-29, 31-33, S. 100-106, 111-121,
in: sammlungen.ulb.uni-muenster.de (Letzter Zugriff am: 22.11.2018).
Empfohlene Zitierweise
Lehre der römisch-katholischen Kirche zum Privateigentum, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3156, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3156. Letzter Zugriff am: 21.05.2025.