Fuldaer Bischofskonferenz 1929 vom 6.-8. August, Nr. 02
Der jetzige Bedarf der Diözesen ist der Verteilung zu grunde zu legen. Soweit die 1906 zu grunde gelegten Voraussetzungen wesentliche Änderungen erfahren haben, sind statt jener Voraussetzungen die heute tatsächlich [sic] zu grunde zu legen.
Außer den für die Theologischen Lehranstalten in Paderborn, Fulda und Trier angesetzten Beträgen ist ein der Billigkeit entsprechender Betrag für die in Frankfurt errichtete Lehranstalt der Diözese Limburg und gegebenenfalls auch für Lehranstalten anderer Diözesen aus der Gesamtsumme der Dotation auszuscheiden.
Durchgangsposten, die nicht zur Diözesandotation gehören, sondern nur rechnerisch unter dieser Bezeichnung gelaufen sind, sind vorab aus dem Gesamtbetrage auszuscheiden.
Für die Vorbereitung der weiteren, noch vorzunehmen Verteilung der Gesamtdotation beschließt die Konferenz folgendes:
Die hochwürdigen Herren Ordinarien werden zunächst ihre Auffassung feststellen und an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz bis zum 30. September berichten. Alsdann werden die Sachberater der Ordinariate aller beteiligten Diözesen alsbald zu einer Beratung zusammentreten, um unter Berücksichtigung obiger Richtlinien einen Verteilungsmaßstab aufzustellen.
Es bleibt der Erwägung vorbehalten, ob zu dieser Beratung oder später ein Mitglied des Staatsministeriums hingezogen werden soll.
Alsdann werden die Ordinariate zu dem Ergebnis dieser Beratung Stellung nehmen.
Den endgültigen Verteilungsplan fixiert hierauf der Vorsitzende und legt ihn als Vorschlag dem Hl. Stuhle zur Genehmigung vor.
Vorbehalten bleibt Revision des Beteiligungsplanes nach zehn Jahren."
Quellen
Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 6.-8. August 1929, in: HÜRTEN, Heinz
(Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 2:
1926-1933 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn
u. a. 2007, Nr. 475, S. 955-969, hier 956 f.